4. Recht auf Förderung der Gesundheits- kompetenz für chronisch Kranke

Gesetzlich muss allen Bürgern mit chronischen Erkrankungen das Recht auf umfassende Information und ein qualifiziertes Verhaltenstraining eingeräumt werden. Die Diagnostik und Therapie akuter und notfallbedingter medizinischer Ereignisse bleibt davon unberührt.

Die gesundheitliche Mitverantwortung der Versicherten ist bereits Bestandteil des § 1 SGB V. Da aber nicht alle Bürger in der Lage sind, diese Forderung ohne Hilfe zu erfüllen, sollen sie ergänzend ein Recht auf Förderung erhalten. Dies könnte sich zunächst auf die zehn wichtigsten chronischen Volkskrankheiten beziehen. Grundlage sollten evidenzbasierte und für Laien verständliche strukturierte Behandlungspfade und Behandlungsalternativen sein.

Die Förderung der Patientenrolle kann beispielsweise in Modellversuchen mit routinemäßiger Inanspruchnahme einer Zweitmeinung (gefördert z.B. mit einem entsprechenden Gutschein) und qualifiziertem Coaching oder Case Management durch dafür ausgebildete Fachkräfte erfolgen. Dabei sollten auch die Möglichkeiten moderner elektronischer Kommunikationstechnologien genutzt werden.

Ein Controlling und die Evaluation derartiger Maßnahmen sind dabei zwingend vorzusehen.

1. Wir fordern – dass alle Bürger mit chronischen Erkrankungen umfassend und in verständlicher Form über ihre Erkrankung informiert werden. Das setzt voraus, dass die Patienten Nutzerkompetenz erlangen.

2. Bedingt durch die demografische Alterung und die damit verbundene Zunahme von chronischen Erkrankungen ist der Bedarf für die Patienten an verständlichen Informationen gestiegen. Information und Beratung sind allerdings nicht ausreichend, daher sollte die Kompetenzförderung im Mittelpunkt stehen.      Dazu gehören:
• Verständnis und Fertigkeiten im Umgang mit Behandlungsvorgaben wie die Handhabung der Medikation oder Ernährungsvorschriften.
• Kenntnisse über Krankheitszusammenhänge und Symptomanzeichen um Krankheitszuspitzungen und Krisen entgegen zu wirken.
Angehörige chronisch Kranker müssen in die Kompetenzförderung eingeschlossen werden.

3. Die Patientenrolle, gerade bei chronischen Erkrankungen, hat sich deutlich verändert. Patienten haben ein Recht darauf aktiv in die Behandlung mit einbezogen zu werden (Shared decision making).
Patientencoaching und Case Management müssen verstärkt eingesetzt werden.

4. Die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte und didaktischer Strategien muss gefördert werden um Kompetenz zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung zu unterstützen. Die Patientenperspektive muss dabei berücksichtigt werden.