3. Recht der Bürger auf verständliche Gesundheitsinformationen

Die Bürger sollen in ihrem Recht unterstützt werden, über grundlegende Tatsachen zur Erhaltung ihrer Gesundheit oder über ihre Krankheit, für den Bürger verständlich, informiert zu werden, damit sie informierte Entscheidungen über ihre Gesundheit auf der Grundlage der besten verfügbaren Evidenz treffen können.

1. Die Bürger müssen in ihrem Recht unterstützt werden, über grundlegende Tatsachen zur Erhaltung ihrer Gesundheit verständlich informiert zu werden, damit sie eigenverantwortliche Entscheidungen über ihre Gesundheit auf der Grundlage der besten verfügbaren Evidenz treffen können.
a. Wir fordern einen Leitfaden „Gesundheitsprävention“ anhand einer anerkannten Methodik (6 Kriterien/Maßnahmen) für die Anwender in persönlichen Gesprächen mit den Bürgern (Ärzte, Krankenkassen, Institutionen.)
b. Wir fordern einen einheitlichen Leitfaden „Gesundheitsprävention“ für den sinnvollen Zugang der Bürger zu den geeigneten Medien. Eine Checkliste mit ebenfalls 6 Kriterien/Maßnahmen um valide evidenzbasierte Informationen zu erhalten.

2. Die Bürger /Patienten müssen in ihrem Recht unterstützt werden, über ihre Krankheit verständlich informiert zu werden, damit sie Entscheidungen über ihre eigenverantwortliche Genesungsunterstützung auf der Grundlage der besten verfügbaren Evidenz treffen können
a. Wir fordern einen Leitfaden „Genesungsunterstützung“ anhand einer anerkannten Methodik (6 Kriterien/ Maßnahmen) für die Anwender in persönlichen Gesprächen mit den Bürgern/Patienten. (Ärzte, Krankenkassen, Institutionen.)
b. Wir fordern einen einheitlichen Leitfaden „Genesungsunterstützung“ für den sinnvollen Zugang der Bürger/Patienten zu den geeigneten Medien. Eine Checkliste mit ebenfalls 6 Kriterien/Maßnahmen um valide evidenzbasierte Informationen zu erhalten.

3. Wir fordern weiterführend ein Gesamtkonzept zur verbindlichen Umsetzung (Transfer) und Evaluation der Punkte 1-2. Eine regelmäßige Aktualisierung nach erfolgter Qualitätskontrolle ist ratsam. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bürger / Patienten müssen eingebunden werden. Zum Beispiel:
• Geschlecht
• Alter (Kind –Übergang Transition –Erwachsener) – Lebensphasenorientierend
• Chronische oder akute Erkrankung
• Wie können veröffentlichte Statistiken der Institutionen zur Krankheit / Gesundheit wirksam verstanden werden.

4. Die analysierten Ergebnisse werden in die Versorgungsforschung einfließen und somit die Wirksamkeit der Therapien unter Alltagsbedingungen mit informierten Bürgern/Patienten darstellen. Mit diesem Ansatz kann eine medizinische und ökonomische Verbesserung zum Wohle der Bürger erreicht werden.