Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement, DGbV e. V.      Berlin, 26. Februar 2021

Die DGbV bezieht Stellung zur Pressemitteilung der BKK VBU „Digitale Teilhabe fördern“ vom 08.02.2021  (veröffentlicht im Februar 2021).

Als eine der ersten Krankenkassen hat die BKK VBU eine Satzungsleistung zur “Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz” nach § 20k SGB V auf den Weg gebracht, die nun vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt wurde. Damit ist die rechtliche Grundlage für die Förderung digitaler Gesundheitskompetenz geschaffen, so die BBK VBU im Text ihrer Pressemitteilung.

Die BKK VBU möchte mit Partnern online Schulungsangebote schaffen, die ihren Versicherten den Zugang zu digitalen Gesundheitsinformationen vereinfacht.
—————-
Wir als DGbV fordern in den Zielstellungen unseres Verbandes die Förderung der Gesundheitskompetenz [6 Forderungen]. Wir begrüßen deshalb die Initiative der BKK VBU und die Zulassung der Satzungsleistung „Förderung digitaler Gesundheitskompetenz“ durch das Bundesamt für soziale Sicherung.
—————-
Die Tatsache, dass die Vermittlung von technischer Kompetenz zur Nutzung digitaler Gesundheitsinformationen erst jetzt als Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse zugelassen wurde, ist symptomatisch für das fragmentierte deutsche System aus Zusprechung tradierter Holschuld eines geschäftsfähigen Versicherten und der stillschweigenden Hinnahme fehlender Kompetenzen bzw. fehlender Angebote zur Kompetenzvermittlung.
Gerade die Dynamik digitaler Entwicklungen überfordert durch enorme Informationsvielfalt, fehlender nachhaltiger Bewertung des Informationsinhalts und nicht zuletzt inflationärer Weiterentwicklung von Endgeräten mehr und mehr auch jüngere Altersgruppen.
Wenn ein digitalisiertes Gesundheitswesen die Betroffenen erreichen soll, ist es also nur zwangsläufig, die Betroffenen und hier insbesondere die durch Krankheit eingeschränkten Bürger abzuholen, an der Stelle ihrer individuellen Fähigkeiten digitale Informationen nutzen zu können.
—————-
Maßnahmen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz sollten so gestaltet sein, dass auch der Zugang zu diesen Maßnahmen keine Barriere darstellt. Online-Schulungsnagebote sollten deshalb gezielt Bürgern angeboten werden. Hierzu müssen alle Leistungserbringer im Gesundheitssystem, aber auch Schulen und Behörden sensibilisiert werden und im Kontakt mit den betroffenen Bürgern relevante Informationsangebote bereithalten. Dies sind gesamtgesellschaftlichem Interesse und betrifft nicht nur gesetzliche Krankenkassen und ihre Versicherten. Diese Infrastruktur vergleichbar mit Nothilfe-Hotlines gilt es deshalb als steuerfinanziertes Angebot aufzubauen.
—————-
Wir danken der BKK VBU und dem BAS für die längst fällige Übernahme der Förderung digitales Gesundheitskompetenz als Satzungsleistung einer gesetzlichen Krankenkasse und erwarten, dass alle gesetzlichen Krankenkassen schnellstmöglich dem Beispiel der BBK VBU folgen.

Wir als DGbV sehen uns als Plattform für Anbieter von Leistungen zur Förderung von Gesundheitskompetenz. Insofern rufen wir Anbieter von Online-Schulungen dazu auf, mit uns gemeinsam den Weg zu gesetzlichen Krankenkassen zu finden, um adäquate Schulungsmaßnahmen zu entwickeln und auf unterschiedlichen Ebenen der Ansprache von Bürgern zu etablieren.

Gerne stehen wir hierzu zum Dialog zur Verfügung.
Das Präsidium sowie die Pressegruppe des DGbV e. V.

Download der PM               Kontakt zur DGbV