Mit Blick auf die Notwendigkeit einer steigenden Gesundheitskompetenz und die Möglichkeiten der Digitalisierung schafft das Digitale Versorgungsgesetz DVG seit 19.12.2019 folgende wichtige Grundlagen:

  • Gesundheits-Apps: Ärzte dürfen diese per Rezept auf Kassenkosten verordnen, vorausgesetzt, dass die digitalen Gesundheitsanwendungen (DGA) als Medizinprodukt der Kasse I oder IIa zugelassen sind und das BfArM sie nach einer ersten Prüfung auf Sicherheit und Qualität und Datenschutz auf eine Liste der verordnungsfähigen Anwendungen gesetzt hat. Die Hersteller müssen dann innerhalb eines Jahres den Nutzen der Anwendungen nachweisen.
  • Telematikinfrastruktur (TI): nach dem 31. März 2020 2,5 % Honorarabzug, wenn Ärzte noch nicht an die TI angeschlossen sind
  • Vergütung E-Arztbriefe: sicher elektronisch versendete Arztbriefe werden besser honoriert als per Fax verschickte Briefe.
  • Telemedizin: Ärzte dürfen auf ihrer Website dafür werben, Telekonsile zwischen Ärzten außerhalb des Budgets vergütet
  • Interoperabilität: für digitale Anwendungen ist leichter durchsetzbar als bisher.
  • E-Patientenakte: Spätestens ab 1. Januar 2021 sollen Krankenkassen ihren Patienten eine elektronische Patientenakte anbieten.
  • Datenschutzrichtlinien: bis Juli 2020 durch KBV zu verfassen, Unterstützung der Ärzte durch zertifizierte Dienstleister
  • Gesundheitsberufe in der TI: Auch Apotheken (bis 1. September) und Kliniken (bis 1. Januar 2021) sollen sich an die TI anschließen. Weitere Gesundheitsberufe können das freiwillig tun.
  • Innovationsfonds: weiter bis 2024
  • digitale Innovationen: Krankenkassen dürfen bis zu 2% ihrer Finanzreserven für digitale Innovationen ausgeben

Hiermit werden wichtige Impulse und Anreize für die aktive Teilnahme von Ärzten zur Nutzung digitaler Anwendungen im Sinne einer elektronischen Patientenakte, aber für die Entwicklung und Verordnung von digitalen Medizinprodukten wie Apps mit Gesundheitsanwendungen oder smarten Medizinprodukten. Dabei reicht die Anwendbarkeit von Monitoringfunktionen über edukative Ansätze bis hin zu individualisierten Produkteigenschaften zur verbesserten therapeutischen Wirksamkeit von Medizinprodukten.